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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach Rheydt ist Anwalt Dr. Schmidt-Hartmann für Sie der richtige Ansprechpartner. Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht gehört 

  • die Regulierung bei Unfall im Strassenverkehr,

  • die Verteidigung bei Bussgeldbescheid und Strafbefehl,

  • Hilfe bei Problemen mit dem Führerschein, etwa Führerscheinentzug,

  • Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Auto und/oder Motorrad oder bei mangelhafter Reparatur.

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Verkehrsrecht

Kompetenter Partner an Ihrer Seite

1. Hilfe bei Unfall:

Sie waren in einen Unfall verwickelt und möchten, daß der Anwalt für Verkehrsrecht Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzt ?

 

Nehmen Sie möglichst umgehend nach dem Unfall Kontakt mit uns auf !

 

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie unabhängig und umfassend über sämtliche möglichen Ansprüche im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung bei einem Unfall. Die Versicherung des Unfallgegners hat naturgemäß ein Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Fragen Sie sich deshalb selbst, ob es in Ihrem Interesse liegen kann, die Regulierung ihrer Ansprüche bei einem Unfall allein der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Dies gilt auch bei einem Unfall, \'wo alles klar ist\': Diese Meinung wird spätestens dann zweifelhaft, wenn die gegnerische Versicherung bei der Schadenshöhe teilweise Abzüge vornimmt.

 

Es macht daher keinen Sinn, den Anwalt erst zu beauftragen, wenn sich in der Regulierung des Unfalles Probleme ergeben.

 

Wir übernehmen für Sie die Schadenregulierung beim Unfall. Die Rechtsanwaltsgebühren werden entsprechend dem Verschuldensgrad des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, d.h. bei voller Haftung des Gegners in voller Höhe.

2. Verteidigung bei Bussgeldbescheid und Strafbefehl:

Bereits ein Auffahr-Unfall kann für Sie die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen: Wurde ein Insasse des vorderen Fahrzeugs verletzt, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit der Möglichkeit einer Geldstrafe sowie Punkten in Flensburg, sogar ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis sind in schweren Fällen nicht auszuschließen. Als weitere Verkehrsstrafsachen kommen Trunkenheitsfahrt, Nötigung oder Unfallflucht in Betracht.

 

Bussgeldsachen sind alle Verkehrsverstöße, die nicht als Straftaten sondern als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Hierunter fallen die Parkknollen ebenso wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstoß.

 

Auch hier gilt: Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Kontakt auf und lassen sich beraten.

 

Eine unüberlegte Äußerung gegenüber der Ermittlungsbehörde kann den Betroffenen unnötig selbst belasten. 

 

Im Rahmen einer ersten Beratung wird der Anwalt mit dem Mandanten die Angelegenheit eingehend erörtern, die weitere Vorgehensweise abstimmen und, soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, alle offenen Fragen klären. Ist eine Einlassung zur Sache jetzt schon sinnvoll? Welche Strafe droht dem Beschuldigten? Wird die Fahrerlaubnis entzogen oder wie lange? Wie sind die Möglichkeiten, möglichst schnell wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis zu kommen? Wir besprechen auch, was eine Verteidigung kostet bzw. ob die Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

3. Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von Auto und/oder Motorrad:

Gerade auf dem Gebiet des Fahrzeugkauf, hier insbesondere bei Gebrauchtwagen, zeigen sich nach der Übergabe oftmals Mängel, die man bei Vertragsschluss nicht erkannt hat oder die vom Verkäufer verschwiegen wurden. Zu denken ist an Unfallschäden oder eine höhere Laufleistung des Fahrzeugs als vom Verkäufer angegeben.

 

Der Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie auch hier kompetent über die rechtlichen Möglichkeiten. Dem Anwalt sind die rechtlichen Voraussetzungen bekannt, damit der Rechtsuchende hier zu seinem Recht kommt. Kann das Fahrzeug zurückgegeben werden oder muss ich erst eine Nachbesserungsmöglichkeit einräumen?

 

Aber auch wenn Sie aus Ihrer Sicht mit nicht berechtigten Ansprüchen konfrontiert werden, steht Ihnen der Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

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