UNSERE KANZLEI
Wir stellen uns vor
CORONA-KRISE: Wir helfen Ihnen über alle elektronischen Medien!
Sie können uns nach vorheriger Absprache per E-Mail, Telefon und Skype erreichen.
Als Mandant stellen Sie hohe Ansprüche an Ihren Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei achten wir daher auf unsere ständige spezialisierte Qualifikation und Weiterbildung, welche wir seit dem Jahre 2012 nicht zuletzt auch durch unsere Zertifizierung durch die DEKRA nach der EN ISO 9001 ergänzt haben. Schließlich sind die zahlreichen Rechtsgebiete so umfangreich und unterschiedlich wie die Menschen, für die sie gemacht sind. Wir wissen, fundierte Rechtskenntnisse, persönliche Betreuung, hohe Arbeitsqualität und eine offene und faire Beratung sind die Grundlage für den Erfolg und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Zu unseren Mandanten gehören private Personen, mittelständische Unternehmen, kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe unterschiedlicher Branchen.
Übrigens: Wussten Sie, daß es in Mönchengladbach noch einen historischen Gerichtsort gibt? Es handelt sich hierbei um eine sog. Gerichtslinde, Anschrift: An den Hüren. Wenn Sie die Kopfzeile der Startseite beobachten, finden Sie im Bildwechsel die beiden Rechtsanwälte dieser Kanzlei eben unter dieser Linde.
Dr. Achim Schmidt-Hartmann
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Dr. Achim Schmidt-Hartmann hat 1984 am Hugo-Junkers-Gymnasium das Abitur abgelegt;
er ist seit 06/1996 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit November 2004 ist Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Hartmann zugleich Fachanwalt für Familienrecht,
seit Juni 2007 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Dr. Thomas Otta
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Dr. Otta hat in Köln sein Studium der Rechtswissenschaften mit Prädikatsexamen abgeschlossen.
Im August 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und hat im Jahr 1999 erfolgreich seine
Promotion im Bereich des Erbrechts unter dem Rektor der Universität zu Köln Prof. Dr. Jens Meincke
abgeschlossen. Seit 2001 ist Dr. Otta Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht.
Schließlich hat er im Jahr 2011 auch den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erlangt.
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