Unser Service für Sie
Bleiben Sie informiert
Gebühren und Kosten
Guter Rat kann, muss aber nicht immer teuer sein!
Gerne klären wir Sie vor Erteilung des Mandates darüber auf, welche Gebühren und Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden; für diese Beratung fallen selbstverständlich keine Kosten an.
Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt, und zwar im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Regelmäßig richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert. Daneben ist es nach dem RVG aber auch möglich, mit dem Mandanten eine individuelle Gebühren-vereinbarung zu treffen.
Für Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung im Rahmen der Beratungs- und/oder Verfahrenkostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Gemeinhin wird dies auch als "Armenrecht" bezeichnet. Gerne informieren wir Sie im Rahmen des ersten Gesprächs über die für Sie in Betracht kommenden Möglichkeiten. In unserer Kanzlei halten wir auch die zur Beantragung der staatlichen Hilfe notwendigen Formulare bereit und können diese mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.
Sie sind rechtsschutzversichert ?
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung übernehmen wir für Sie die vollständige Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.