Arbeitsrecht
Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ihr Arbeitsverhältnis hat existenzielle Bedeutung für Sie als Arbeitnehmer. Sie sollten sich deshalb in allen Angelegenheiten, die Inhalt und Bestand des Arbeitsvertrages betreffen, sei es Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag, rechtskundigen Rat einholen. Hierfür stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Gerade bei Erhalt einer Kündigung ist es für den Arbeitnehmer zwingend erforderlich, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, dann gilt die Kündigung als rechtswirksam. Auch gilt es, die Kündigung unverzüglich nach Erhalt auf formelle Fehler zu überprüfen und diese gegebenenfalls schriftlich zurückzuweisen.
Von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Fallstricke, die sowohl für Arbeitsgeber als auch für Arbeitnehmer zu erheblichen Nachteilen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen können. Daher ist rechtzeitiger Beistand durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt in der Regel unverzichtbar.
Im Arbeitsrecht beraten wir gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, so etwa
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Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen
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Kündigung
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Abmahnung
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Aufhebungsvertrag
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Arbeitszeugnis
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Abfindung
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
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Mobbing
Neben der individualarbeitsrechtlichen Beratung nimmt die kollektivarbeitsrechtliche Beratung großen Raum ein. Hier findet durch uns die Beratung und Unterstützung von Betriebsräten ebenso statt wie die Beratung von Führungskräften im Umgang mit Betriebsräten.