top of page

Miet- und WEG-Recht

Qualifizierter Rat für Sie!

Das Wohnraummietrecht wurde durch den Gesetzgeber 2001 grundlegend neu geregelt. Der Bundesgerichtshof hat seitdem eine für den Nichtspezialisten unüberschaubare Anzahl neuer und sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter wichtiger Entscheidungen gefällt. Wir unterstützen Sie als Mieter bei ungerechtfertigten Kündigungen, Mieterhöhungen, Kautions- und Betriebskostenabrechnungen oder Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Für den Vermieter ist es wichtig, schnell und frei von Rechtsfehlern zu handeln. Bleiben zum Beispiel die Mietzahlungen aus, kommt es häufig zu großen finanziellen Verlusten. Der Vermieter kann seine Rechte nur wahren, wenn er dem Mieter gegenüber formell wirksame Erklärungen abgibt, gesetzliche Fristen einhält und die aktuelle mietrechtliche Rechtsprechung kennt. 

AdobeStock_454048044.jpeg
AdobeStock_271541257.jpeg

Wir helfen Ihnen bei mietrechtlichen Problemfällen, aber auch im Vorfeld der Vermietung, damit Sie schon bei Abschluss des Mietvertrages Fehler vermeiden und die bestehenden gesetzlichen Spielräume optimal gestalten. Das Gewerberaummietrecht zeichnet sich durch seine großen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung aus. Auch aufgrund der häufig langen Laufzeit der Verträge ist es sowohl für Vermieter als auch für Mieter unerlässlich, bereits vor Abschluss des Mietvertrages zu überprüfen, in welcher Weise sich günstige vertragliche Regelungen durchsetzen lassen.

Aber auch nach Abschluss des Vertrages stehen wir Ihnen bei Schwierigkeiten zur Seite. Wollen Sie sich von einem unlieb gewordenen Vertrag lösen oder diesen inhaltlich verändern, so prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, führen für Sie Verhandlungen und setzen Ihre Interessen bestmöglich durch. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Ohne juristischen Beistand kennen viele Wohnungseigentümer ihre Rechte und Pflichten nicht. Auch angesichts der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die Rechtslage für den Einzelnen sehr häufig undurchschaubar. 

Ohne juristischen Beistand kennen viele Wohnungseigentümer ihre Rechte und Pflichten nicht. Auch angesichts der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die Rechtslage für den Einzelnen sehr häufig undurchschaubar. 

So ist vielen Wohnungseigentümern nicht bekannt, dass ein in der Wohnungseigentümer Gemeinschaft gefasster rechtsfehlerhafter Beschluss binnen Monatsfrist beim zuständigen Gericht angefochten werden muss. Andernfalls wird dieser “von wenigen Ausnahmen abgesehen“ Bestands kräftig. Wir beraten und helfen Sie in allen rechtlichen Fragen, mit denen Sie als Wohnungseigentümer konfrontiert sind. Wir beraten Hausverwaltungen und Verwalter der WEG- Gemeinschaft und unterstützen Sie in Ihrer Arbeit, etwa bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümer Versammlungen, der Behebung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, der Erstellung von Jahresabrechnungen und beim Realisieren säumiger Hausgelder. Insbesondere seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes heißt es für den Verwalter Haftungsfälle zu vermeiden.

bottom of page